36 tote Schafe im Val Fex – Kommunikationsversagen beim Amt für Jagd und Fischerei

Am 21. August wurden im Val Fex, Oberengadin 36 Schafe von einem Wolf gerissen. Für die insgesamt rund 700 Tiere auf der Alp bestand zwar ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept (EHK). Die Tiere, welche gerissen wurden, befanden sich jedoch auf einem nicht schützbaren Teil der Alp, wie nachträglich informiert wurde. Daraufhin wurden die Tiere, auch jene aus dem geschützten Bereich, vorzeitig abgealpt.

Herdenschutz nur wirksam, wenn er auch umgesetzt wird

Ein Herdenschutzkonzept ist nur so gut wie seine Umsetzung und nicht, was auf dem Papier steht. Der Vorfall im Val Fex zeigt deutlich, dass allein das Vorhandensein eines Konzepts nicht ausreicht, wenn Teile der Herde nicht geschützt sind.

Fehlende Transparenz des Amts für Jagd und Fischerei (AJF)

In seiner ersten Stellungnahme verschwieg das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) diesen entscheidenden Aspekt, dass die betroffenen Tiere in einem nicht schützbaren Bereich befanden, sonder sprach explizit von einem vorhandenen einzelbetrieblichem Herdenschutzkonzept (EHK). Dadurch entstand in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck, der Wolf hätte «36 geschützte» Schafe gerissen. Adrian Arquint, Co-Leiter des AJF sprach in dieser ersten Medienmitteilung sogar davon, dass der Herdenschutz seine Grenzen habe. 

Konsequenzen gefordert

Wildtierschutz Schweiz fordert, dass Behörden in ihrer Informationspolitik vollständig und transparent berichten. Nur so kann die Bevölkerung die tatsächliche Situation einschätzen. Irreführende Darstellungen schüren unnötige Ängste, fördern die Forderungen nach Wolfsabschüssen und lenken von der eigentlichen Ursache ab, dem Fehlen eines wirksamen Schutzes in Teilen der Alp.

Leidtragende: Tiere und Gesellschaft

Die 36 toten Schafe sind Opfer eines Systems des Wegschauens. Anstatt Verantwortung zu übernehmen und Herdenschutzkonzepte konsequent umzusetzen, werden Vorfälle reflexartig dem Wolf angelastet. Damit wird die öffentliche Meinung manipuliert und die Akzeptanz für Wolfsabschüsse gezielt gefördert – während die wahren menschlichen Versäumnisse verschwiegen bleiben.

Verstoss gegen das Schweizer Tierschutzgesetz

Das Aussetzen von Nutztieren ohne ausreichende Schutzmassnahmen stellt auch einen klaren Verstoss gegen das Schweizer Tierschutzgesetz dar, dies wird auch in der Allgemeinverfügung für die Sömmerung erwähnt. Die verantwortlichen Bauern und Hirten müssen für dieses Unterlassen zur Rechenschaft gezogen werden, anstatt die Schuld auf ein geschütztes Wildtier abzuwälzen.

«Solange es erlaubt ist, Schafe während sieben Tagen unbeaufsichtigt auf Alpen zu lassen, sind Vorfälle wie im Val Fex vorprogrammiert. Wer dann den Wolf zum Sündenbock macht, trägt nicht zur Lösung bei, sondern gefährdet die Nutztiere, den Artenschutz und täuscht die Bevölkerung», so der Wildtierschutz Schweiz.

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