Der Auerhahn (Tetrao urogallus) gehört zu den eindrucksvollsten Vogelarten Europas. Mit einer Flügelspannweite von bis zu 1,30 Metern und seinem imposanten Balzverhalten ist er seit Jahrhunderten ein Symbol unberührter Bergwälder. Doch genau diese Symbolart verschwindet zunehmend aus der Schweizer Landschaft.
Im Kanton Freiburg gilt der Auerhahn heute praktisch als ausgestorben. Eine dauerhaft überlebensfähige Population existiert nicht mehr. Damit verliert der Kanton eine weitere charakteristische Tierart seiner Voralpen.
Ein Problem, das die ganze Schweiz betrifft
Der Rückgang des Auerhahns ist kein neues Phänomen. Bereits seit den 1970er-Jahren dokumentieren Bund und Schweizerische Vogelwarte einen kontinuierlichen Bestandsrückgang. Während Anfang der 1970er-Jahre noch rund 1’100 balzende Hähne gezählt wurden, wird der schweizweite Bestand heute nur noch auf rund 450 bis 500 balzende Hähnegeschätzt.
Besonders dramatisch ist die Entwicklung am westlichen Rand des Verbreitungsgebietes. Das Auerhuhn ist bereits aus den Waadtländer Alpen, dem Unterwallis und dem Tessin verschwunden. Nun gehört auch Freiburg faktisch zu den Kantonen ohne überlebensfähige Population.
Graubünden trägt heute eine besondere Verantwortung
Während die Bestände in der Westschweiz nahezu zusammengebrochen sind, befinden sich die bedeutendsten Populationen heute in den Ostalpen – insbesondere im Kanton Graubünden. Fachleute stellen seit Jahren fest, dass sich die westliche Verbreitungsgrenze des Auerhahns kontinuierlich nach Osten verschiebt. Warum sich die Populationen in den Ostalpen besser halten als jene in den Westalpen, ist wissenschaftlich noch nicht abschliessend geklärt. Vermutet werden klimatische Unterschiede, grössere zusammenhängende Wälder und eine insgesamt höhere Lebensraumqualität.
Gerade deshalb trägt Graubünden heute eine nationale Verantwortung für den langfristigen Erhalt dieser Art.
Warum verschwindet der Auerhahn?
Über die Ursachen herrscht unter den Fachleuten weitgehend Einigkeit.
Zu den wichtigsten Faktoren gehören:
- die zunehmende Verdichtung der Wälder,
- der Verlust strukturreicher, lichter Bergwälder,
- die Fragmentierung geeigneter Lebensräume,
- der wachsende Freizeitdruck durch Wanderer, Mountainbiker, Schneeschuhläufer und Skitourengänger,
- sowie lokal ein hoher Prädationsdruck.
Der Auerhahn reagiert ausgesprochen empfindlich auf Störungen. Bereits wiederholte Beunruhigungen während der Balz- oder Brutzeit können dazu führen, dass geeignete Lebensräume dauerhaft verlassen werden.
Schutzkonzepte existieren – doch reichen sie aus?
Bereits 2008 veröffentlichten das Bundesamt für Umwelt (BAFU), die Schweizerische Vogelwarte und BirdLife Schweiz den Aktionsplan Auerhuhn Schweiz. Dieser sieht unter anderem vor:
- die Verbesserung geeigneter Waldlebensräume,
- die Förderung lichter Waldstrukturen,
- die Lenkung des Freizeitverkehrs,
- die Vernetzung isolierter Populationen,
- sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt jedoch bei den Kantonen.
Gerade deshalb stellt sich die Frage, weshalb trotz dieser nationalen Strategie Populationen wie jene im Kanton Freiburg vollständig verschwinden konnten.
Ein Warnsignal für unsere Bergwälder
Der Auerhahn ist weit mehr als nur eine seltene Vogelart. Er gilt als sogenannte Indikatorart. Wo der Auerhahn verschwindet, verschlechtert sich meist auch die Lebensraumqualität vieler anderer Waldarten.
Sein Verschwinden ist deshalb ein Warnsignal für den Zustand unserer Bergwälder.
Wildtierschutz Schweiz fordert Antworten
Wildtierschutz Schweiz wird den Kanton Freiburg schriftlich um Auskunft ersuchen.
Wir möchten wissen:
- Welche konkreten Schutzmassnahmen wurden bisher umgesetzt?
- Weshalb konnte der Verlust der Population nicht verhindert werden?
- Welche Schritte plant der Kanton, um den Lebensraum des Auerhahns langfristig wieder aufzuwerten?
- Besteht eine Strategie, um künftig eine natürliche Wiederbesiedlung zu ermöglichen?
Der Verlust einer der eindrucksvollsten Vogelarten unserer Bergwälder darf nicht einfach zur Kenntnis genommen werden. Er muss Anlass sein, bestehende Schutzmassnahmen kritisch zu überprüfen und den Erhalt geeigneter Lebensräume schweizweit konsequenter voranzutreiben.